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Steuerbegünstigung L7e Elektrofahrzeuge

Fahrzeuge innerhalb der EG werden in unterschiedliche Gruppen, genannt Fahrzeugklassen, eingeteilt. Melex Elektrofahrzeuge mit Homologation (mit COC Dokument für die Straßenzulassung) fallen unter Fahrzeugklasse L7e. Voraussetzung für die Klasse L7e ist eine max. Leermasse (ohne Batterien) bis 450 kg bei der Personenbeförderung (Personenshuttles) oder bis 600 kg bei der Güterbeförderung (Nutzfahrzeuge). Für diese Fahrzeugklasse besteht i.d.R. keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Diese Fahrzeuge werden auch als LEM Fahrzeuge umschrieben (Leichtelektromobile). Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Bei der Straßenzulassung der  L7e Fahrzeuge erhalten diese vorne und hinten ein Nummernschild wie ein gewöhnlicher PKW. Die L7e Fahrzeuge müssen nach der 3 jährigen Erstzulassung, sowie andere zugelassene Fahrzeuge auch, im 2 jährigen Turnus den Prüfstellen vorgeführt werden.

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