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Förderprogramme Elektromobilität D und NRW

Subventionen / Förderprogramme als Bausteine für eine klimaneutrale Zukunft

Unabhängig von den erheblichen Corona-Hilfen der deutschen Regierung sollte man nicht die Umweltbonusregelungen im Bereich der Elektromobilität vergessen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte den Beschluss (November 2019) von Autowirtschaft und der Bundesregierung umgesetzt und den Umweltbonus bis Ende 2025 verlängert und deutlich erhöht. Eine Steigerung der Kaufprämie für rein batterieelektrische Fahrzeuge von bisher 4.000 auf 6.000 Euro bei Nettolistenpreis bis € 40.000,– , bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt sie von 3.000 auf 4.500 Euro. Der Umweltbonus wird weiterhin zur Hälfte von der Industrie getragen. Diese von der EU genehmigte Förderrichtlinie ist am 19. Februar 2020 in Kraft getreten.

 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler oder Gewerbetreibende können für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen auch günstige Kredite beantragen. Hierfür stellt die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm bereit. Die Elektro- oder Hybridfahrzeuge müssen jedoch u.a. gewerblich genutzt werden und bestimmte CO2-Emmissionen nicht übersteigen sowie eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 40 km haben.

 

Für die Wirtschaft, sei es Existenzgründer, mittelständische Unternehmen, kommunale Unternehmen und Freiberufler in NRW gibt es zusätzliche Fördermaßnahmen. Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung der Elektromobilität. Hierbei werden der Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren, Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität mitfinanziert. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, nachfolgend eine Übersicht/Merkblatt hier finden sie ob sie Antragsberechtigt sind.

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