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Elektronutzfahrzeuge und Straßenzulassung

Die EG-Fahrzeugklasse ist eine Richtlinie für die genaue einheitliche Definition und Klassifizierung von Fahrzeugen und Krafträdern. Unsere Elektrofahrzeuge sind Light Electric Vehicles (LEV) und fallen in der Regel unter die Fahrzeugklasse L7e und fast alle Modelle sind mit Homologation möglich.

 

L7e Homologation – Straßenzulassung

Bedeutung L7e u.a. Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15kW. Hier gibt es jedoch auch noch mehrere Unterklassen. Die Fahrzeuge mit Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr nennt man auch homologierte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge erhalten ein COC Dokument (Certificate Of Conformity), eigentlich eine Art Geburtsurkunde.
Es handelt sich um ein offizielles Herstellerdokument und beschreiben 52 technische Vorgaben/Merkmale und Daten, die beweisen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften/EU-Normen entspricht und somit eine EU-Typengenehmigung hat.

 

Elektrofahrzeuge mit Straßenzulassung

Es gibt zwei Möglichkeiten die homologierten Elektronutzfahrzeuge zuzulassen für den öffentlichen Straßenverkehr:

 

1. Zum einem mit einem COC Dokument wie ein KFZ beim Straßenverkehrsamt anmelden und großem Kennzeichen, das bedeutet nach Ablauf der 3 jährigen Erstzulassung eine TÜV-Abnahme und mit 2 jährigem Turnus einer erneuten TÜV Abnahme. Die Versicherung ist ähnlich wie beim KFZ und einer 10 jährigen Steuerfreiheit.

 

2. Die zweite Möglichkeit ist, dass das homologierte Fahrzeug als vierrädriges LEV in der Fahrzeugklasse L6e gemeldet ist, da u.a. die Höchstgeschwindigkeit nicht 45 km/h überschreitet. Ein herkömmliches MOFA Kennzeichen ist dann bei der Versicherungsgesellschaft ab € 35,– anzufragen, die TÜV Abnahme ist dann nicht mehr erforderlich. Fragen Sie Ihre Versicherung.

 

Diese Dokumente braucht die Zulassungsstelle für die Anmeldung eines EU-Fahrzeugs:

  • Nachweis des Eigentums (z.B. Kaufvertrag)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • COC-Dokument (EG-Übereinstimmungserklärung)
  • Elektronische Versicherungsnummer (eVB)
  • Falls vorhanden: Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Wenn Sie das Fahrzeug nicht auf sich anmelden:
    Eine schriftliche Vollmacht des Vollmachtgebers im Original und dessen Ausweis in Kopie
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (falls erforderlich)

Weitere Informationen gibt es von den Kfz-Zulassungsstellen vor Ort, meist auch auf deren Internetseite.

 

Nicht homologierte Elektrofahrzeuge

Auch nicht homologierte Elektrofahrzeuge könnten nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben mit einer separaten Betriebserlaubnis nach Abnahmen durch den TÜV/DEKRA als Sonderfahrzeuge beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erkundigen Sie sich am besten bei den örtlichen Stellen.

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